So siehts aus

Benjamin möchte ab September in die Schule gehen.

Also darf er gehen. Wir haben eine Schule zugewiesen bekommen und ich verrate – ihm nicht, aber euch schon – dass ich der Schule sehr kritisch gegenüberstehe.

Im Bezirk und unter den Voraussetzungen ist es sicherlich die beste Lösung. So viel steht mal fest. Trotzdem bin ich gespannt wie Problematiken wie zB Hausübungen sich im nächsten Jahr darstellen werden. Ich weiß inzwischen dass die Schule reichlich davon verteilt.

Ich selbst bin nämlich zum Beispiel der Ansicht dass Hausübungen eine reine Zeitverschwendung sind. Zum Glück sag das nicht nur ich, sondern auch die TU Dresden und zwar mindestens seit 2008, da wurde nämlich folgendes verkündet:

Seit gut 150 Jahren gibt es allgemeinbildende Schulen in Deutschland, und genauso lange existiert der Hauptfeind aller freien, unbeschwerten Nachmittagsvergnügungen – Hausaufgaben. Erstaunlich dabei: es handelt sich offenbar mehr um ein pädagogisches Ritual als um eine im schulischen Sinn Erfolg versprechende Maßnahme. Zahlreiche Studien haben nämlich gezeigt, dass Hausaufgaben keinerlei nachweisbaren Einfluss auf die Schulnoten haben. Professor Hans Gängler von der Fakultät Erziehungswissenschaften der TU Dresden erklärt das so: gute Schüler werden durch Hausaufgaben nicht unbedingt noch besser, und schlechte Schüler begreifen zuhause durch bloßes Wiederholen noch lange nicht, was sie schon am Vormittag nicht richtig verstanden haben. Ob man also die Mathe-Hausaufgaben direkt nach der Schule, nachts unter der Bettdecke oder überhaupt nicht macht: der Effekt auf die Zeugniszensur ist derselbe, nämlich gleich null.

https://tu-dresden.de/tu-dresden/newsportal/news/hausaufgaben

Österreich gehört immerhin auch zu den europäischen Ländern in denen das Hausaufgabenpensum stetig steigt: http://derstandard.at/2000009277421/Oesterreichische-Schueler-machen-mehr-Hausuebungen

Und wo das Pensum steigt, steigen auch die Kosten für Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe:

Und das obwohl im §17 des SchUG Absatz 2 steht:

(2) Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit können den Schülern auch Hausübungen aufgetragen werden, die jedoch so vorzubereiten sind, daß sie von den Schülern ohne Hilfe anderer durchgeführt werden können. [..]

und wusstet ihr dass im selben Paragrafen steht dass

[..] Hausübungen, die an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen oder während der Weihnachtsferien, der Semesterferien, der Osterferien, der Pfingstferien oder der Hauptferien erarbeitet werden müßten, dürfen – ausgenommen an den lehrgangsmäßigen Berufsschulen – nicht aufgetragen werden.

Mir persönlich ist es aber ohnehin viel wichtiger, dass meine Kinder am Nachmittag ausgelassen spielen und sich ordentlich bewegen. Auch da hab ich niemanden geringeren als die WHO hinter mir:

Ein ausreichendes Maß an Bewegung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung grundlegender kognitiver, motorischer und sozialer Fähigkeiten bei Kindern und für die Entwicklung ihres Muskel-Skelett-Systems. Doch Kinder und Jugendliche sind im Alltag immer weniger körperlich aktiv, da sich das Umfeld und die Möglichkeiten für eine sichere und aktive Gestaltung von Spiel, Freizeit und Fortbewegung verschlechtert haben und Kinder ihre Freizeit inzwischen vermehrt mit sitzend ausgeübten Tätigkeiten, etwa am Bildschirm, gestalten. Ferner verbringen Kinder und Jugendliche mehr Zeit als je zuvor in der Schule oder in Tageseinrichtungen, und steigende Unterrichtsanforderungen können die für Sportunterricht und aktives Spielen verfügbare Zeit einschränken, obwohl es Hinweise darauf gibt, dass mehr Bewegung zu besseren schulischen Leistungen führen kann.
Außerdem hab ich mich heute noch mal mit der Frage befasst, was passieren könnte/würde, sollte Benjamin nächstes Jahr (oder auch in drei Jahren) umschwenken und die Schule doch verweigern:

§ 24 SchPflG Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht und Strafbestimmungen

(1) Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für die Erfüllung der Schulpflicht, insbesondere für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch den Schüler bzw. in den Fällen der §§ 11, 13 und 22 Abs. 4 für die Ablegung der dort vorgesehenen Prüfungen zu sorgen. Minderjährige Schulpflichtige treten, sofern sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich dieser Pflichten neben die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten. Sofern es sich um volljährige Berufsschulpflichtige handelt, treffen sie diese Pflichten selbst.

(2) Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten eines der allgemeinen Schulpflicht unterliegenden Kindes sind weiters nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, das Kind für den Schulbesuch in gehöriger Weise, insbesondere auch mit den notwendigen Schulbüchern, Lern- und Arbeitsmitteln, soweit diese nicht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beigestellt werden, auszustatten. Ferner sind sie verpflichtet, die zur Führung der Schulpflichtmatrik (§ 16) erforderlichen Anzeigen und Auskünfte zu erstatten.

(3) Berufsschulpflichtige […]

(4) Die Nichterfüllung der in den Abs. 1 bis 3 angeführten Pflichten, hinsichtlich der Pflicht zum regelmäßigen Schulbesuch jedoch erst nach erfolgloser Durchführung der Maßnahmen gemäß § 25 Abs. 2 bis 6, stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 440 €, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen zu bestrafen.

Jo, mei…

Nächstes Jahr glaub ich noch nicht so dran, aber wenn Constantin in 15 Monaten dann zu Hause bleibt während Benjamin in die Schule gehen müsste, könnte ich mir vorstellen dass die erneute Abmeldung ein  Thema für ihn werden könnte.

Ich wünsche ein schönes Pfingstwochenende
Alles liebe

Ein Gedanke zu “So siehts aus

  1. Gut recherchiert!
    Jetzt ehrlich: Wie klingt die Schulpflichtgesetzgeschichte?
    Als ob irgendwer vorhätte, das Recht auf Bildung der Kinder zu erfüllen? Weit davon entfernt. Und es tut auch niemand, oder selten und wenn man Glück hat.
    Klingt eher danach, als würden die Kinder Gehorsam lernen müssen und sonst nix. Die Schulgesetze sind überhaupt über weiter Strecken verfassungswidrig. Und diese Haltung ist im Schulsystem noch weit verbreitet: „Gehorche, sonst bestrafen wir dich!“ Wer sowas noch heute beibehält, ist schlicht krank.

    Gefällt 1 Person

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