Praktisch gerade erst von SPÖ und ÖVP beschlossen, war die Möglichkeit des Verzichts auf Schulnoten in den 1.-3. VOLKSSCHULKLASSEN (Grundschule). Konkret hieß das, dass wenn ein/e LehrerIn sich dazu bereit erklärte auf Noten zu verzichten, und 2/3 der Eltern in der Klasse dem Wunsch folgten, eine alternative Beurteilung erfolgen durfte. Und zwar nur dann. Macht die Lehrkraft nicht mit, stellt sich die Frage nämlich gar nicht. Bevor diese Reform damals durchging, hatten bereits 2000 aller 3000 Volksschulen in Österreich diese Möglichkeit im Rahmen eines angemeldeten Schulversuchs wahrgenommen. Durch die Gesetzesänderung war von nun an die Anmeldung eines Schulversuchs nicht mehr … Geplante Änderung: Schulnoten in Österreich weiterlesen